Scheidungskosten­rechner

Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung ermitteln:

 

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Die Berechnung basiert auf dem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten in den zurückliegenden drei Monaten sowie der Anzahl der unterhaltsberechtigen Kinder.

Hinweis: Der Scheidungskostenrechner kann nicht sämtliche Einzelfälle in seine Berechnung einbeziehen. Insofern werden grundsätzlich pauschal zwei Rentenanwartschaften für die Kalkulation herangezogen. Bei zusätzlichen Anwartschaften erhöhen sich demnach die Scheidungskosten.

Sonstige Faktoren wie etwa Pauschalbeträge für Kinder oder Freibeträge für Vermögenswerte variieren je nach Gerichtsbezirk und werden deswegen ebenfalls nicht berücksichtigt.

Die finale Entscheidung über die Gerichtskosten und den Verfahrenswert im Einzelfall trifft der zuständige Richter.

Die Ergebnisse des Scheidungskostenrechners können insofern nur eine Prognose darstellen und unterscheiden zwischen den Gesamtkosten mit oder ohne eine Reduzierung des Verfahrenswerts. Diese kann beim Gericht beantragt werden, wenn im Einzelfall eine Abweichung von den gewöhnlichen Verfahrenswerten begründet werden kann. Dafür ist zunächst eine einvernehmliche Scheidung Voraussetzung. Darüber hinaus muss der Arbeitsaufwand für den Richter nach seinem Ermessen unterhalb des üblichen Arbeitspensums einer Scheidung liegen.

Erfahrungsgemäß wird eine Reduzierung des Verfahrenswerts nur in Ausnahmefällen bewilligt. Sofern der Antrag aber positiv beschieden wird, können dadurch die Scheidungskosten um bis zu 30% gemindert werden.