Neben der Scheidung auf herkömmlichem Wege etabliert sich zunehmend die Option einer Online-Scheidung. Wir erklären Ihnen, was unter einer Online-Scheidung zu verstehen ist und welche Kosten mit ihr einhergehen.
Was ist eine Online-Scheidung?
Eine Scheidung kann in Deutschland nur vor einem Gericht erfolgen. Darüber hinaus besteht Anwaltszwang, sodass mindestens ein Ehegatte sich anwaltlich vertreten lassen muss. Daran ändert auch die Online-Scheidung nichts – allerdings ermöglicht sie eine vereinfachte Einreichung des Scheidungsantrags. Im Rahmen einer Online-Scheidung füllen Sie einen Fragebogen aus, auf Grundlage dessen die Ihr Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag ausarbeitet .
Der Scheidungsantrag wird Ihnen anschließend mitsamt einer Vollmacht für den Anwalt zur Rücksendung zugeschickt. Sofern Verfahrenskostenhilfe beantragt werden soll, muss auch das dafür vorgesehene Formular an den Anwalt zurückgesandt werden.
Der Antrag muss zwingend von einem Rechtsanwalt beim Gericht eingereicht werden, das können Sie nicht selbst machen!
Darüber hinaus beschränkt sich auch der erforderliche Zeitaufwand im Kontakt mit dem Scheidungsanwalt auf ein Minimum. Lediglich beim Scheidungstermin vor Gericht müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen.
Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht
Grundsätzlich besteht bei Scheidungen eine Anwesenheitspflicht beider Ehepartner. Allerdings kann es mitunter nur mit großem Aufwand umsetzbar sein, dieser Anwesenheitspflicht nachzukommen. Das gilt vor allem für Paare, bei denen die Partner aus unterschiedlichen Ländern kommen. Hier kann durch das Gericht von der Anwesenheitspflicht abgesehen und etwa eine Zuschaltung per Videokonferenz ermöglicht werden.
Kosten einer Online-Scheidung
Eine Scheidung übers Internet bietet sich ohnehin nur in Fällen der Einvernehmlichkeit mit dem anderen Partner an. Eine solche einvernehmliche Scheidung spart in jedem Fall die Kosten für einen zweiten Anwalt. Darüber hinaus verringert sich zumeist auch der Arbeitsaufwand für den Anwalt, sodass die Anwaltskosten geringer ausfallen. Die zu veranschlagenden Gebühren bleiben zwar an sich bestehen, der Anwalt dürfte aber einen niedrigen Gebührensatz zu Bestimmung der Kosten heranziehen.
Den Kostenvorteil einer Online-Scheidung gegenüber einer normalen Scheidung zeigt die nachfolgende Übersicht:
Verfahrenswert (bis) | Gesamtkosten (Online-Scheidung) | Gesamtkosten („normale“ Scheidung) | Ersparnis durch Online-Scheidung |
3.000,00 € | 922,25 € | 1.606,50 € | 684,25 € |
4.000,00 € | 1.130,85 € | 1.981,70 € | 850,85 € |
5.000,00 € | 1.339,45 € | 2.356,90 € | 1.017,45 € |
6.000,00 € | 1.548,05 € | 2.732,10 € | 1.184,05 € |
7.000,00 € | 1.765,65 € | 3.107,30 € | 1.341,65 € |
8.000,00 € | 1.965,25 € | 3.482,50 € | 1.517,25 € |
9.000,00 € | 2.173,85 € | 3.857,70 € | 1.683,85 € |
10.000,00 € | 2.382,45 € | 4.232,90 € | 1.850,45 € |
13.000,00 € | 2.595,15 € | 4.600,30 € | 2.005,15 € |
16.000,00 € | 2.807,85 € | 4.967,70 € | 2.159,85 € |
19.000,00 € | 3.020,55 € | 5.335,10 € | 2.314,55 € |
22.000,00 € | 3.233,25 € | 5.702,50 € | 2.469,25 € |
25.000,00 € | 3.445,95 € | 6.069,90 € | 2.623,95 € |
30.000,00 € | 3.762,94 € | 6.627,88 € | 2.864,94 € |
35.000,00 € | 4.079,90 € | 7.185,80 € | 3.105,90 € |
40.000,00 € | 4.396,88 € | 7.743,76 € | 3.346,88 € |
45.000,00 € | 4.713,85 € | 8.301,70 € | 3.587,85 € |
50.000,00 € | 5.030, 83 € | 8.859,66 € | 3.828,83 € |
65.000,00 € | 5.574,48 € | 9.682,96 € | 4.108,48 € |
80.000,00 € | 6.118,13 € | 10.506,26 € | 4.388,13 € |
95.000,00 € | 6.661,78 € | 11.329,56 € | 4.667,78 € |
110.000,00 € | 7.205,43 € | 12.152,86 € | 4.947,43 € |
125.000,00 € | 7.749,08 € | 12.976,16 € | 5.227,08 € |