Scheidungskosten und Rechtsschutzversicherung

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die in vielen Fällen die Kosten für die Durchsetzung der Rechte des Versicherten übernimmt.

In aller Regel haben Rechtsschutzversicherung eine Deckungsbegrenzung. Insofern werden Kosten der Rechtsdurchsetzung nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag übernommen. Häufig liegt diese Grenze bei 500.000 € pro Rechtsschutzfall.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in Abhängigkeit vom Versicherungsvertrag die

  • Gerichtsgebühren
  • Anwaltskosten
  • Honorare für Sachverständige
  • Zeugengelder
  • Kosten der Zwangsvollstreckung
  • Kosten der gegnerischen Partei, sofern diese dem Versicherungsnehmer auferlegt werden.

Geldstrafen und Bußgelder im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten werden von der Versicherung aber nicht bezahlt. Anderes gilt für Kautionen als Schutz vor dem Strafvollzug – diese zahlt die Rechtsschutzversicherung.

Allerdings hängt die Kostenübernahme individuell vom Versicherungsvertrag ab. Dieser regelt auch die einzelnen Leistungen, die die Versicherung bezahlt. So werden etwa die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht grundsätzlich erstattet, sondern nur einzelne Anwaltsleistungen.

Rechtsschutzversicherung im Scheidungsfall

Viele Versicherungen schließen Scheidungen vom Versicherungsfall aus. Lediglich die Erstberatung beim Anwalt wird dann von der Versicherung übernommen. Für eine solche Erstberatung darf der Scheidungsanwalt höchstens 190 € zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, sodass die Rechtsschutzversicherung mit konkreten Kosten kalkulieren kann. In den Versicherungsbedingungen ist häufig die Rede von Kosten für „Rat und Auskunft“, die erstattet werden. Damit ist die anwaltliche Erstberatung gemeint.

Der Grund für die eingeschränkte Kostenübernahme sind die mitunter kosten- und zeitintensiven Scheidungsverfahren. Einvernehmliche Scheidungen sind zwar günstiger, stellen für die Versicherungen aber gleichfalls ein kaum kalkulierbares Risiko dar.

Das Kostenrisiko für die Versicherung ist so vergleichsweise hoch und steigt weiterhin dadurch, dass in Familientarifen der Partner häufig kostenlos mitversichert ist. Dadurch können sich im Grundsatz beide Ehepartner die Anwaltskosten erstatten lassen. Diese Mitversicherung endet zwar mit dem Tag der Scheidung, die Gefahr einer Inanspruchnahme im vorhergehenden Scheidungsverfahren bleibt so für die Versicherung aber bestehen.

Selbst wenn das Familienrecht als Rechtsgebiet in den Versicherungsbedingungen aufgeführt ist, sind Scheidungen als Spezialfall in aller Regel für den Eintritt des Versicherungsfalls ausgeschlossen.

Generell sind Rechtsschutzversicherungen, die Bereiche des Familienrechts abdecken, wesentlich teurer als Versicherungen ohne dementsprechenden Schutz.

Ehe-Rechtsschutzversicherung

Die einzige Option, im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung auch Scheidungen abzudecken, ist die sog. Ehe-Rechtsschutzversicherung. Diese muss zur Privat-Rechtsschutzversicherung hinzugebucht werden, verursacht aber hohe Versicherungsgebühren.

Die Wartezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen beträgt zumeist mindestens drei Jahre. Zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrags und der Scheidung müssen also mindestens drei Jahre liegen.

Die Kosten des gerichtlichen Scheidungsverfahrens werden zudem in den meisten Fällen trotzdem nicht übernommen. Lediglich die Beratungskosten für den Anwalt über die Erstberatung hinaus lassen sich häufig bei der Versicherung einreichen.

Eine einvernehmliche Scheidung reduziert die Scheidungskosten merklich.

Ansonsten sind Scheidungen und familienrechtliche Auseinandersetzungen aber bei fast allen Rechtsschutzversicherungen nicht versicherungsfähig.

Sofern eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten der Scheidung im Wege stehen, kann entweder ein Prozesskostenvorschuss vom Partner verlangt oder ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bei Gericht eingereicht werden.